Worum geht es auf dieser Seite?
Du findest hier pragmatische Einsichten und sachliche Informationen bezüglich der Besteuerung und zu verschiedenen beschäftigungsbezogenen Themen in der Schweiz. Nutze diese Seite als Leitfaden, um dich auf dem Weg, in der Schweiz zu leben und für Randstad zu arbeiten, zu unterstützen.
Alles was du wissen musst wenn du in die Schweiz kommst.
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Länderprofil Schweiz
Eingebettet im Herzen von Süd- und Mitteleuropa ist die Schweiz ein Binnenland, das durch sein gebirgiges Terrain geprägt ist und an Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und Liechtenstein grenzt.
Helvetia, eine Bezeichnung, die bis ins Altertum zurückreicht, verbleibt bis heute aktuell. Der offizielle lateinische Name der Nation ist Confederation Helvetica (CH).
Die Schweiz gilt als der zweitälteste Bundesstaat der Welt, nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Nation besteht aus 26 regionalen Gebilden, die als Kantone bezeichnet werden.
Eine Fläche von 41'285 Quadratkilometern umfassend, ist die Nation nur ein kleines bisschen kleiner als die Niederlande und beherbergt eine Bevölkerung von knapp 8,8 Millionen Menschen (ab 2022). Die Hauptstadt ist Bern, während Zürich den Anspruch geltend macht, die grösste Stadt zu sein. Das Land weist eine sprachliche Diversität auf, Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch umfassend, die traditionell über verschiedenen Regionen und Kantonen hinweg, gesprochen werden. Laut dem World Happiness Report 2021 rangiert die Schweizerische Eidgenossenschaft offiziell als dritt-glücklichste Nation der Welt, nach den nordischen Ländern Finnland und Dänemark. Wenn die Leute an die Schweiz denken, stellen sie sich am ehesten Banken, Kühe, Käse, Schokolade und Uhren vor, gefolgt von Bergen, Wiesen, Edelweiss und Heidi. Praktisch das ganze Land ist eine Feriendestination.
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Wie funktioniert das Einwanderungsverfahren?
Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, es wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Nicht-Angehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration.
EU/EFTA-Staatsangehörige
Bei einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz, brauchen EU/EFTA-Staatsangehörige keine Aufenthaltsbewilligung. Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich. Falls eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist eine entsprechende Meldung oder eine Arbeitsbewilligung notwendig.
Alle Neuankömmlinge, die in der Schweiz wohnen wollen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz und vor ihrem ersten Arbeitstag bei ihrer Gemeinde anmelden.
In den meisten Kantonen musst du persönlich anwesend sein, um dich anzumelden, was zwischen 1 und 2 Stunden dauert.
Drittstaatsangehörige
Kläre als erstes ab, ob du für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigst (siehe hier).
Je nach Aufenthaltszweck in der Schweiz musst du andere Voraussetzungen erfüllen, damit du in die Schweiz einreisen darfst (siehe hier). Falls in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden will, muss eine entsprechende Arbeitsbewilligung vorliegen.
Um deine Arbeitsbewilligung ausstellen zu können, musst du Dokumente mitbringen, wie zum Beispiel: Reisepass, Arbeitsvertrag und die Bestätigung deines Schweizer Wohnsitzes. Denk daran, dass du für das gesamte Verfahren eine Gebühr entrichten musst.
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Wie planst du deine Anmeldung?
Du brauchst keinen Termin bei deiner lokalen Gemeinde zu vereinbaren. Wenn du früh am Morgen hingehst, sind die Wartezeiten kürzer. Erwarte nicht, dass die Leute in kleineren Gemeindeämtern Englisch sprechen. Vielleicht solltest du jemanden mitbringen, um für dich zu übersetzen.
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Welche Dokumente werden für die Anmeldung bei der Gemeinde und bei Randstad benötigt?
Wende dich vor dem Besuch für die Anmeldung zuerst an deine lokale Gemeinde, um die erforderlichen Dokumente bestätigen zu lassen.
In den meisten Fällen werden die folgenden Dokumente verlangt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass für jedes Familienmitglied
- Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)
- Heiratsurkunde oder Ehescheidungsurteil (falls zutreffend)
- Wenn deine Dokumente aus einem Nicht-EU-Land stammen, wirst du wahrscheinlich beglaubigte Übersetzungen benötigen
- Dein Wohnungsmietvertrag. Für die Anmeldung benötigst du einen Nachweis einer lokalen Adresse. Dies kann eine vorübergehende Adresse sein, die gültig ist, bis du die endgültige Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung erhältst. Adressänderungen innerhalb desselben Kantons sind einfach, sobald die dauerhafte Unterkunft bestätigt ist.
- Arbeitsvertrag oder Aufnahmebestätigung an Hochschuleinrichtungen
- Für Nicht-EU/-EFTA-Bürger: Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, Genehmigung der Arbeitsbewilligung oder Einreisevisum
- Je nach den Anforderungen der lokalen Behörden können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
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Wie muss ich für die Anmeldung bei der Gemeinde bezahlen?
In bestimmten Kantonen können die Behörden bei der Anmeldung eine sofortige Barzahlung der Gebühren verlangen. In anderen Kantonen wirst du eine Rechnung erhalten.
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Welche Art von Bewilligung benötige ich?
EU/EFTA-Staatsangehörige
Kurzfristige Beschäftigung
- Für die Beschäftigung von bis zu 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr ist keine Arbeitsbewilligung erforderlich.
Allerdings müssen wir als Arbeitgeber die Beschäftigung via Meldeverfahren für kurzfristige Arbeit in der Schweiz mindestens einen Tag vor Beginn der Beschäftigung anmelden.
Beschäftigung länger als 3 Monate
- Du als Arbeitnehmer*in musst eine Grenzgänger-, Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung beantragen, bevor du mit der Arbeit beginnst. Du musst eine Arbeitsbestätigung deines Arbeitgebers oder des Arbeitsvertrags vorlegen.
Die Bewilligung ist schweizweit gültig und erlaubt es dir, deine Stelle oder Arbeitgeber zu wechseln. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Art der Bewilligung und der Dauer deiner Beschäftigung ab.
Staatsangehörige Vereinigtes Königreich
- Seit dem 1. Januar 2021 sind Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs keine EU-Bürger mehr und unterliegen daher denselben Regeln, die für Drittstaatsangehörige gelten, einschliesslich der Quoten.
Wenn du Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs bist und bereits vor 2021 ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hattest, profitierst du von den Sonderbestimmungen im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration Link SEM UK.
Drittstaatsangehörige
- Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen eine Arbeitsbewilligung, auch für eine kurzfristige Beschäftigung. Die Anzahl der ausgestellten Genehmigungen ist begrenzt. Nur qualifizierte Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (Spezialisten) dürfen in der Schweiz arbeiten.
Wir als Arbeitgeber müssen nachweisen, dass deine Anstellung im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt und dass wir nicht in der Lage sind, das erforderliche Personal in der Schweiz oder in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat zu rekrutieren.
Du als Arbeitnehmer*in darfst die Arbeit nicht aufnehmen, bis die Arbeitsbewilligung erteilt wurde, und zwar durch die kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörde.
Je nach Staatsangehörigkeit kann es sein, dass du auch ein Visum benötigst. Bei der Ankunft in der Schweiz musst du dich zudem innerhalb von 14 Tagen bei den Gemeindebehörden am Ort, wo du lebst, anmelden. Vorher kannst du deine Arbeit nicht aufnehmen.
Bewilligungsarten:
EU / EFTA
- Meldeverfahren: Für maximal 90 Kalendertage pro Jahr: Melde deine Tätigkeitsaufnahme mindestens einen Tag im Voraus.
- Aufenthaltsbewilligung (B): Gültig für 5 Jahre, verlängerbar. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit beantragt werden.
- C (Niederlassungsbewilligung): Unbefristet und die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit beantragt werden.
- L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Bei Beschäftigung von weniger als 1 Jahr. Dauer der Genehmigung gemäss Arbeitsvertrag, verlängerbar. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit beantragt werden.
- G (Grenzgängerbewilligung) : Gültig für 5 Jahre, verlängerbar. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit beantragt werden.
Drittstaatsangehörige
- B (Aufenthaltsbewilligung): Zunächst für ein Jahr gültig, danach in der Regel auf zwei Jahre befristet und unbeschränkt verlängerbar. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit ausgestellt werden.
- C (Niederlassungsbewilligung): Unbefristet, gewährt nach 10 Jahren Aufenthalt, aber ohne Rechtsanspruch. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit ausgestellt werden.
- L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Für kurzfristige Beschäftigung. Dauer der Bewilligung je nach Arbeitsvertrag. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit ausgestellt werden.
- F (Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge): Gültig für ein Jahr, verlängerbar. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit beantragt werden.
- N (Asylbewerber): Befristet auf ein Jahr, verlängerbar. Im Falle von Asylbewerbern, welche abgewiesen wurden, läuft die Bewilligung nach Ablauf der Frist zum Verlassen des Landes ab. Die Bewilligung muss vor Aufnahme der Arbeit ausgestellt werden.
- S (Schutzbedürftige Menschen): Vorübergehend. Nach fünf Jahren befristete kantonale Aufenthaltsbewilligung.
- Für die Beschäftigung von bis zu 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr ist keine Arbeitsbewilligung erforderlich.
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Welche Währung hat die Schweiz?
Das in der Schweiz verwendete Geld wird Schweizer Franken genannt. Du findest Münzen (Rappen/Centimes/Centesimi) in Beträgen wie 5, 10, 20 und 50 Rappen sowie 1, 2 und 5 Franken. Der Schweizer Franken wird oft als CHF abgekürzt, aber du kannst auch SFr. und Fr. feststellen.
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Wo kann ich ein Bankkonto eröffnen?
Die Schweiz betreibt ein gut ausgebautes Bankensystem. Du kannst auf die Dienstleistungen von Kontokorrentkonten bei namhaften Banken, der Postbank, den Kantonalbanken und Privatbanken zugreifen. Um mehr über die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos zu erfahren, kannst du die Websites der grossen Schweizer Banken besuchen, wie zum Beispiel:
Jeder Kanton hat seine eigene Kantonalbank.
Weitere Informationen findest du hier.
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Welche Beförderungsmittel kann ich in der Schweiz benutzen?
● Öffentliche Verkehrsmittel
Der öffentliche Verkehr der Schweiz ist sehr zuverlässig, sauber und sicher. Dies ist der Fall bei Zügen, Trams, Bussen sowie Schiffen, und wenn du ein Ticket kaufst, gilt dieses für alle die Verkehrsmittel innerhalb der angegebenen Zonen, für die du bezahlst. Du kannst eine Vielzahl von Tickets und Karten erhalten, von einer Tageskarte für die Stadt bis hin zu einer unbegrenzten Fahrt durch die Schweiz. Weitere Informationen über Angebote und Optionen findest du auf der SBB-Website oder in der SBB-App.
● Fahrräder
Die Schweiz ist ein sehr fahrradfreundliches Land! Nicht nur in den Städten sieht man viele Menschen, die mit dem Fahrrad von A nach Z fahren. In den Bergen sind Mountainbikes und Rennräder nicht nur ein grosser Sport, sondern auch die Möglichkeit, sich fortzubewegen.
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Welche Versicherungen benötige ich?
Eine private Krankenversicherung zu haben ist in der Schweiz für alle Personen, die angemeldet sind, obligatorisch. Wir empfehlen dir dringend, sobald du im Land ankommst, eine Versicherung zu besorgen. Du musst diese innerhalb von 3 Monaten nach deiner Ankunft in der Schweiz abschliessen und sie rückwirkend vom 1. Tag an, bezahlen. Du kannst die verfügbaren Pakete hier überprüfen.
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen sind beide weit verbreitet in der Schweiz und werden empfohlen, wenn auch nicht obligatorisch. Ausserdem kannst (oder musst) du dein Fahrzeug, die Haftpflicht gegenüber Dritten, Unfälle und weiteres versichern.
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Wo kann ich eine Wohnung finden?
In einigen Gebieten stellt der Schweizer Wohnungsmarkt aufgrund der Knappheit an verfügbaren Wohnungen eine Herausforderung dar. Die Immobilienpreise, sowohl für den Kauf als auch für die Miete, tendieren deutlich erhöht zu bleiben, vor allem in städtischen Regionen.
Websites, um Mietmöglichkeiten zu finden:
● Homegate
● Home
● Comparis
Möblierte / Bedienstete – Appartement (auch einige, falls du wünschst, in andere Städte zu reisen):
● Mynest
Untervermietung:
● Airbnb
● UMS
● Hometogo
● 9flats
Vergewissere dich, dass die Person, die dir die Wohnung vermietet oder untervermietet, dir nicht nur eine Bestätigung des Vermieters oder einer offiziellen Verwaltungsperson vorlegen kann, sondern dass du diese Adresse auch bei den lokalen Behörden (Gemeinde) als deine eigene anmelden kannst.
Alle Mietwohnungs- oder Zimmervermietungen erfordern eine Kaution, die je nach Vermieter variiert. Alternative Kaution für den Hausstand (nicht alle Vermieter akzeptieren diese, aber die meisten, vor allem die grossen Vermietungsfirmen im Gegensatz zu privaten Vermietern) Swisscaution.
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Welche Mobilfunkanbieter gibt es?
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Wie muss ich Steuern zahlen?
Die Schweiz wendet einen komplizierten Einkommensteuer Rahmen an, der sich über drei Verwaltungsebenen erstreckt: föderal, kantonal (ähnlich dem Staat) und kommunal (ähnlich der Stadt). In vielen Kantonen wird der Grossteil der Steuer Verantwortung den kantonalen Steuern zugeschrieben.
Wie hoch deine Steuerrechnung sein wird, hängt unter anderem davon ab, wie viel du verdienst und wo du wohnst. Du kannst diesen Link verwenden, um deine Steuern zu berechnen: Allgemeine Informationen.
Abzug der Quellensteuer
Wenn du nicht Schweizer Staatsbürger oder Inhaber einer C-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) bist oder mit einem solchen verheiratet bist, oder ein Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Ausland bist, bist du verpflichtet, Quellensteuer zu bezahlen. Sie wird von deinem monatlichen Einkommen abgezogen und von deinem Arbeitgeber verwaltet.
Personen, die eine Bewilligung G, L, B, F und S sowie eine 90-Tage-Bewilligung besitzen, sind verpflichtet, die Quellensteuer zu bezahlen.
Aspekte, die deine Quellensteuer beeinflussen:
● Monatliches Einkommen (detailliert im obigen Link)
● Anzahl der Kinder
● Familienstand
● (Falls du einen Partner hast) dessen Arbeitsstatus
● Religion (Kirchensteuer)
● Alter
● Kanton des Wohnsitzes
Dein Consultant kann dich um einen Nachweis des Steueramtes bitten, aus dem hervorgeht, welcher Satz für dich zu verwenden ist.
Kirchensteuer
In der Schweiz ist die Religion eine kantonale Angelegenheit. Personen, die hier in der Schweiz als Kirchenmitglieder angemeldet sind (du meldest dich bei der Beantragung einer Bewilligung als Kirchenmitglied an oder nicht), müssen eine Steuer auf ihr Einkommen zahlen, die je nach Religion variiert. Es sollte angemerkt werden, dass derzeit nur Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche eine solche Steuer zahlen müssen.
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Kinderzulage
Falls du ein unterhaltspflichtiges Kind hast, hast du während deines Arbeitsaufenthalts in der Schweiz Anspruch auf Ausgleich für die Kinderzulage. Der Betrag der Kinderzulage hängt von dem Kanton ab, in dem dein Randstad-Vertrag ausgestellt ist. Hier hast du eine Übersicht der Beträge pro Kanton.
Die erforderlichen Dokumente müssen von deinem Arbeitgeber bei den lokalen Behörden eingereicht werden.
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Gesetzliche Feiertage
Jeder Kanton hat unterschiedliche gesetzliche Feiertage, die du unter diesem Link finden kannst.