Medienmitteilung Swissstaffing

Aufwertung der Temporärarbeit als Bedürfnis der Gesellschaft

Flexibles Arbeiten ist ein wachsendes Bedürfnis in Gesellschaft und Wirtschaft in den Industrieländern. Dies spiegelt sich in der wachsenden Zahl der Temporärarbeit. In der Schweiz tragen die Personaldienstleister dieser Entwicklung Rechnung, indem sie Lohndruck durch Mindestlöhne verhindern und den Bedürfnissen der Temporärarbeitenden bei der sozialen Absicherung differenziert Rechnung tragen. Gesetzliche Quoten würden ausgerechnet jenen den Zugang zum Arbeitsmarkt versperren, die bereits benachteiligt sind: Arbeitssuchende mit dem Ziel einer Festanstellung.

Heute sind 2,4 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz Temporärarbeitende. Davon sind über die Hälfte gefragte Fachkräfte und Akademiker, die entsprechend entlöhnt sind. In Branchen mit einem ave GAV, wie beispielsweise im Bau- oder Gastrogewerbe, haben Temporärarbeitende die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie die Festangestellten. Dazu einige Fakten:

  • Allein im letzten Jahr fanden rund 240‘000 arbeitslose Menschen dank Temporärarbeit zurück auf den Arbeitsmarkt.
  • Jeder zweite Temporärarbeitende auf Feststellensuche hat diese innerhalb von 24 Monaten nach Beginn seines ersten Einsatzes gefunden.
  • Die seit 2012 bestehende Sozialpartnerschaft mit dem GAV Personalverleih, der soeben bis Ende 2020 verlängert wurde, ist ein Erfolgsmodell und muss partnerschaftlich weitergeführt werden.
  • Die Minimallöhne wurden seit 2012 laufend erhöht: 15,8 Prozent für die ungelernten und 7,8 Prozent für die gelernten Arbeits- und Fachkräfte – deutlich über der allgemeinen Nominallohnentwicklung in der Schweiz. Für die kommenden Jahre sind weitere Lohnsteigerungen vorgesehen.
  • Dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih, können sich Temporärarbeitende weiterbilden. Im vergangenen Jahr wurden 9,5 Millionen Franken bei rund 7800 bewilligten Gesuchen gutgeheissen. Insgesamt wurden seit Bestehen des Fonds über 50 Millionen Franken in die Weiterbildung von Temporärarbeitenden investiert.

Eine Beschränkung bzw. ein Verbot der Temporärarbeit blendet nicht nur die Realitäten in Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern verstösst auch gegen die Wirtschaftsfreiheit der Temporärunternehmen sowie ihrer Kunden.

swissstaffing ruft die Gewerkschaften dazu auf, zusammen mit den Arbeitgebern die Sozialpartnerschaft und damit die Stellung der Temporärarbeitenden zu stärken statt mit staatlichen Eingriffen die Temporärarbeit als Brücke in den Arbeitsmarkt zu schwächen.

In einem White Paper legt swissstaffing die Integrationsfunktion der Temporärarbeit dar. Die Daten wurden repräsentativ und unabhängig vom gfs-zürich erhoben bei über 4‘000 Temporärarbeitenden. Rechtliche Fakten geben Hinweise auf Mindestlöhne, soziale Absicherung und Weiterbildung von Temporärarbeitenden. Siehe auch White Paper «Temporärarbeit zwischen Arbeitsmarktintegration und Fachkräftemangel» steht zum Download zur Verfügung --> Link

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:

Leif Agnéus, Präsident swissstaffing
M +41 79 250 49 22
leif.agneus@manpower.ch

Myra Fischer-Rosinger; Direktorin swissstaffing
M +41 79 239 79 86
myra.fischer-rosinger@swissstafffing.ch

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation
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